Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen
I. Vertragsabschluss/ Übermittlung von Daten
Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) nicht binnen 21 Tagen ab Datum der Abgabe ablehnt. Bei Bestellung eines konkreten, auf Lager des Verkäufers befindlichen Fahrzeugs beträgt die Frist zur Ablehnung der Bestellung 10 Tage. Die Bestellung gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung des Kaufgegenstandes.
Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verkäufer, sowie -wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich- dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt.
Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
II. Preise
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers/Importeurs geändert worden ist, falls eine solche nicht besteht, der Hersteller-/Importeurabgabepreis. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Macht der Verkäufer aufgrund einer solchen Änderung einen um 5 % oder mehr erhöhten Preis geltend, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preisänderung zu erklären.
III. Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufpreis einschließlich der Preise für Nebenleistungen ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes vollständig zu zahlen.
Fälligkeit des Kaufpreises und der vereinbarten Nebenleistungen tritt spätestens 8 Tage nach Anzeige des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes und der Übersendung der Rechnung ein.
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn dies auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferzeit
Ist ein Liefertermin unverbindlich vereinbart, so kann der Käufer 6 Wochen nach Überschreiten des Termins den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
V. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen nach vertragsgemäßer Bereitstellung des Kaufgegenstandes und Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, einschließlich des Preises von vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung für den Kaufgegenstand einräumen.
VII. Sachmängelhaftung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die in Satz 2 geregelte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Die Ansprüche auf Nacherfüllung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Der Verkäufer erfüllt den Anspruch wegen eines Sachmangels durch Nachbesserung, soweit diese ohne erhebliche Nachteile für den Käufer erfolgen kann.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen, wozu er auch nicht verpflichtet ist.
Stand April 2019